Liebe Besucherinnen und Besucher,
am 22. September 2024 erhielt ich von den Wählerinnen und Wählern meines Wahlkreises (südliches Oberhavel) das Mandat als Abgeordneter für den Landtag Brandenburg. Im Dezember wurde ich zudem zum Minister der Justiz und Digitalisierung des Landes Brandenburg benannt. Vielen Dank für dieses Vertrauen!
Ich setze mich dafür ein, dass unser Bundesland auch in den nächsten Jahren in guten und sicheren Händen ist. Mit unserem Ministerpräsidenten Dr. Dietmar Woidke wird Brandenburg sich weiterhin gut entwickeln!
Auf dieser Website erfahren Sie mehr über mich sowie meine politische Arbeit im Wahlkreis und auf Landesebene. Über mein Wahlkreisbüro in Birkenwerder können Sie sich mit allen Anliegen, Fragen und Wünschen zu Themen aus dem Wahlkreis oder zu landespolitischen Belangen, die Sie direkt betreffen, in meiner Funktion als Landtagsabgeordneter wenden!
Ihr
Benjamin Grimm
25. November: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Der Lagebericht des Bundeskriminalamts weist für das Jahr 2024 eine gestiegene Zahl von Fällen häuslicher und auch digitaler Gewalt gegen Frauen auf.
Mit der Aktion #SchweigenBrechen zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen setzen wir ein klares Zeichen: Gewalt hat keinen Platz in unserer Gesellschaft! Unter dem Motto „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ solidarisiere ich mich mit allen Betroffenen. Wir sehen hin. Wir hören zu. Wir stehen zusammen.
Unter der Telefonnummer 116 016 finden Betroffene rund um die Uhr anonyme und kostenfreie Unterstützung.
Die Mitmachaktion lädt alle dazu ein, am 25. November ein sichtbares Zeichen zu setzen – ob in den sozialen Medien, am Arbeitsplatz oder im privaten Umfeld. Unter dem Hashtag #SchweigenBrechen können Menschen deutschlandweit ihre Unterstützung ausdrücken und dazu beitragen, dass das Thema mehr öffentliche Aufmerksamkeit erhält. Gemeinsam stehen wir hinter gewaltbetroffenen Frauen. Gemeinsam gegen Gewalt!
Vorlesen im Hort „Kinderland“ am bundesweiten Vorlesetag

Anlässlich des bundesweiten Vorlesetags habe ich den Hort „Kinderland“ in Schildow besucht, um Kindern der 1. und 2. Klasse aus meinen mitgebrachten Büchern vorzulesen.
Ausgewählt hatte ich zum einen das Buch „Das große und das kleine Nein“. Eine Geschichte, die auf spielerische Weise vermittelt, wie wichtig es ist, eigene Grenzen zu erkennen und deutlich auszudrücken. Auch wenn wir das laute „Nein“ beim Lesen zusammen geübt haben, war ich doch froh, als die Kinder auf die Frage, ob sie noch eine Geschichte hören wollen, mit einem ebenfalls lauten „Jaaaaa“ antworteten.
So stimmten wir uns anschließend mit Astrid Lindgrens „Tomte Tummetott“ auf die Vorweihnachtszeit ein. Damit auch zuhause weiter geschmökert und vorgelesen werden kann, habe ich den Kindern märchenhafte und weihnachtliche Pixi-Bücher zum Mitnehmen geschenkt. Und für den Hort und alle anderen Hortkinder als Dankeschön eine CD mit „Grimms Märchen“ 😉 dagelassen.
Lesen öffnet Türen zu Fantasie, Wissen und Selbstvertrauen – deshalb ist der Vorlesetag eine wunderbare Gelegenheit, Kinder für Geschichten zu begeistern, zum Lesen zu animieren und ihre Lesekompetenz zu stärken.
Mein besonderer Dank gilt Hortleiterin Kerstin Siek und dem gesamten Team, die diese Vorlesezeit im „Kinderland“ ermöglicht und sehr hilfsbereit begleitet haben!
Gemeinsame Presseerklärung der MdL Grimm und Lüttmann

Ab dem 14. Dezember gilt auf der Bahnstrecke RB 27 Basdorf–Wensickendorf–Schmachtenhagen ein neuer, deutlich reduzierter Fahrplan. Zusammen mit meinem Landtagskollegen Björn Lüttmann aus Oranienburg setze ich mich für eine Neubewertung der Strecke und eine Rücknahme der Kürzungen ein!
Künftig soll die Heidekrautbahn auf dem Streckenabschnitt zwischen Basdorf und Wensickendorf nur noch montags bis freitags in den Hauptverkehrszeiten fahren. Fahrten zu den Randzeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen entfallen. Ganz gestrichen werden sollen die Bahnfahrten weiter nach Schmachtenhagen – der Bahnhof wurde bislang nicht täglich, aber an den Wochenenden angefahren.
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) begründet die Reduzierungen mit zu geringen Fahrgastzahlen. Landesweit wurden Zugverbindungen mit weniger als 10 Fahrgästen durch das Infrastrukturministerium des Landes geprüft.
Björn Lüttmann, Landtagsabgeordneter für Oranienburg, Leegebruch und Liebenwalde, kommentiert:
„Es bleibt eine Herausforderung, mit begrenzten Mitteln ein bestmögliches Verkehrsangebot im Land zu schaffen. Mobilität ist aber auch Daseinsvorsorge, deshalb dürfen Planungen im Schienenpersonennahverkehr nicht dazu führen, dass Regionen abgehängt werden. Der VBB sollte regionale Entwicklungen bei der Bestellung des Schienennetzes berücksichtigen, die zu steigenden Fahrgastzahlen führen können. Genau das ist bei der RB 27 der Fall. Mit der im Herbst neu eröffneten Caravanserei in Schmachtenhagen entsteht ein neues touristisches Ziel mit erheblichem Potenzial. Wichtig ist mir, dass der Bahnanschluss in Schmachtenhagen grundsätzlich erhalten bleibt. Deshalb halte ich es für notwendig, die RB 27 spätestens im kommenden Jahr neu zu bewerten. Wenn sich dabei zeigt, dass die Nachfrage eine Rücknahme der Kürzungen rechtfertigt, müssen die Bahnen wieder fahren.“
Dr. Benjamin Grimm, Landtagsabgeordneter für Glienicke/Nordbahn, Birkenwerder, Hohen Neuendorf und das Mühlenbecker Land, ergänzt:
„Der Wegfall der Fahrzeiten in den Randzeiten unter der Woche bedeutet vor allem für Berufspendler einen erheblichen Einschnitt. Auch am Wochenende muss es möglich sein, die Bahn zu nutzen. Ja, Bahnstrecken müssen insgesamt wirtschaftlich zu betreiben sein. Vielleicht müssen wir aber mehr drüber nachdenken, wie wir eine bessere Auslastung erreichen. Zum Beispiel durch sinnvolle Synergien mit Bussen, umliegendem Regional- und Fernverkehr oder saisonalen Angebote zur Hauptausflugszeit. Wir dürfen nicht aufhören, durchdachte Angebote zu machen. Kürzungen dürfen nicht dazu führen, dass Strecken dauerhaft stillgelegt werden! Daher befürworte ich die Neubewertung ausdrücklich!“
Fünf Kommunen in Oberhavel mit „angespanntem Wohnungsmarkt“

Die Mietpreisbremse soll auch im Land Brandenburg verlängert werden. Sie gilt für Gebiete mit „angespanntem Wohnungsmarkt“. Statt bisher 19 Kommunen fallen zukünftig 36 Kommunen unter diese Regelung.
Am 31.12.2025 läuft die Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes Brandenburg aus. Sie kann nicht verlängert werden. Vor einer erneuten Bestimmung von Gebieten, in denen die Mietpreisbegrenzung bei Neuvermietung Gültigkeit erlangen soll, war es erforderlich, die Wirkungen der bestehenden Verordnung zu evaluieren.
Das Land Brandenburg hat diese Evaluierung in den Jahren 2024 und 2025 vorgenommen. Das hierbei erstellte Gutachten erkennt in 36 brandenburgischen Kommunen einen angespannten Wohnungsmarkt und empfiehlt die Fortschreibung der Mietpreisbegrenzungsverordnung für diese Gebiete.
Angespannter Wohnungsmarkt auch in Teilen Oberhavels
Bisher galt die Mietbremse in Oberhavel für die vier S-Bahn-Gemeinden im direkten Speckgürtel von Berlin. Im Gutachten wird die erneute Aufnahme der Gemeinden Glienicke/Nordbahn, Mühlenbecker Land und Birkenwerder empfohlen. Neu hinzu kommen Oranienburg und Leegebruch. Die Stadt Hohen Neuendorf zählt laut Gutachten nicht länger zu den Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt.
Begrenzung der Miete bei Bestands- und neuen Verträgen
Für die identifizierten Gebiete dürfen die Wohnraummieten laut Mietpreisbegrenzungsverordnung für neu abzuschließende Verträge die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen. Die Kappungsgrenzenverordnung wiederum sieht vor, dass bei bestehenden Mietverträgen die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöht werden darf. Auch diese Verordnung gilt für die neu ausgewiesenen Kommunen.
Meine Einschätzung
Mit der Begrenzung der Mietkosten wollen wir im Land Brandenburg den Mietanstieg bremsen und bezahlbaren Wohnraum sichern. Das Gutachten zeigt, dass diese Maßnahmen eine moderate, aber messbare Bremswirkung auf die Mietenentwicklung haben. Es ist davon auszugehen, dass die Mietpreise ohne die Verordnungen deutlich höher ausfallen würden als bisher.
Damit Mieten auch für Menschen mit geringem Einkommen erschwinglich sind, reicht die Mietpreisbremse allein allerdings nicht aus. Das zentrale Instrument ist der Neubau von Wohnungen, zu dem auch die Wohnraumförderung des Landes für Mietwohnungsneubau und Modernisierung beiträgt. So wurden im Land Brandenburg im letzten Jahr 1.269 Wohneinheiten mit rund 212 Millionen Euro gefördert (2023: 900 Wohneinheiten). Von den geförderten Wohnungen liegen 709 im Berliner Umland und 560 im weiteren Metropolenraum.
Hintergrund
Am 28. Mai 2025 hatte die Bundesregierung eine Verlängerung der bestehenden Mietpreisbremse bis 2029 beschlossen. Wo die Mietpreisbremse gilt, legen die Bundesländer mit einer eigens erlassenen Verordnung fest. In Brandenburg waren bisher 19 Städte und Gemeinden definiert. Die aktuelle Verordnung umfasst 36 Kommunen.
Beide Verordnungen – Mietpreisbegrenzungsverordnung und Kappungsgrenzenverordnung – befinden sich derzeit noch im Entwurfsstadium und sollen voraussichtlich am Dienstag, den 25. November 2025, im Kabinett beschlossen werden.