Liebe Besucherinnen und Besucher,
am 22. September 2024 erhielt ich von den Wählerinnen und Wählern meines Wahlkreises (südliches Oberhavel) das Mandat als Abgeordneter für den Landtag Brandenburg. Im Dezember wurde ich zudem zum Minister der Justiz und Digitalisierung des Landes Brandenburg benannt. Vielen Dank für dieses Vertrauen!
Ich setze mich dafür ein, dass unser Bundesland auch in den nächsten Jahren in guten und sicheren Händen ist. Mit unserem Ministerpräsidenten Dr. Dietmar Woidke wird Brandenburg sich weiterhin gut entwickeln!
Auf dieser Website erfahren Sie mehr über mich sowie meine politische Arbeit im Wahlkreis und auf Landesebene. Über mein Wahlkreisbüro in Birkenwerder können Sie sich mit allen Anliegen, Fragen und Wünschen zu Themen aus dem Wahlkreis oder zu landespolitischen Belangen, die Sie direkt betreffen, in meiner Funktion als Landtagsabgeordneter wenden!
Ihr
Benjamin Grimm
Fünf Kommunen in Oberhavel mit „angespanntem Wohnungsmarkt“

Die Mietpreisbremse soll auch im Land Brandenburg verlängert werden. Sie gilt für Gebiete mit „angespanntem Wohnungsmarkt“. Statt bisher 19 Kommunen fallen zukünftig 36 Kommunen unter diese Regelung.
Am 31.12.2025 läuft die Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes Brandenburg aus. Sie kann nicht verlängert werden. Vor einer erneuten Bestimmung von Gebieten, in denen die Mietpreisbegrenzung bei Neuvermietung Gültigkeit erlangen soll, war es erforderlich, die Wirkungen der bestehenden Verordnung zu evaluieren.
Das Land Brandenburg hat diese Evaluierung in den Jahren 2024 und 2025 vorgenommen. Das hierbei erstellte Gutachten erkennt in 36 brandenburgischen Kommunen einen angespannten Wohnungsmarkt und empfiehlt die Fortschreibung der Mietpreisbegrenzungsverordnung für diese Gebiete.
Angespannter Wohnungsmarkt auch in Teilen Oberhavels
Bisher galt die Mietbremse in Oberhavel für die vier S-Bahn-Gemeinden im direkten Speckgürtel von Berlin. Im Gutachten wird die erneute Aufnahme der Gemeinden Glienicke/Nordbahn, Mühlenbecker Land und Birkenwerder empfohlen. Neu hinzu kommen Oranienburg und Leegebruch. Die Stadt Hohen Neuendorf zählt laut Gutachten nicht länger zu den Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt.
Begrenzung der Miete bei Bestands- und neuen Verträgen
Für die identifizierten Gebiete dürfen die Wohnraummieten laut Mietpreisbegrenzungsverordnung für neu abzuschließende Verträge die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen. Die Kappungsgrenzenverordnung wiederum sieht vor, dass bei bestehenden Mietverträgen die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöht werden darf. Auch diese Verordnung gilt für die neu ausgewiesenen Kommunen.
Meine Einschätzung
Mit der Begrenzung der Mietkosten wollen wir im Land Brandenburg den Mietanstieg bremsen und bezahlbaren Wohnraum sichern. Das Gutachten zeigt, dass diese Maßnahmen eine moderate, aber messbare Bremswirkung auf die Mietenentwicklung haben. Es ist davon auszugehen, dass die Mietpreise ohne die Verordnungen deutlich höher ausfallen würden als bisher.
Damit Mieten auch für Menschen mit geringem Einkommen erschwinglich sind, reicht die Mietpreisbremse allein allerdings nicht aus. Das zentrale Instrument ist der Neubau von Wohnungen, zu dem auch die Wohnraumförderung des Landes für Mietwohnungsneubau und Modernisierung beiträgt. So wurden im Land Brandenburg im letzten Jahr 1.269 Wohneinheiten mit rund 212 Millionen Euro gefördert (2023: 900 Wohneinheiten). Von den geförderten Wohnungen liegen 709 im Berliner Umland und 560 im weiteren Metropolenraum.
Hintergrund
Am 28. Mai 2025 hatte die Bundesregierung eine Verlängerung der bestehenden Mietpreisbremse bis 2029 beschlossen. Wo die Mietpreisbremse gilt, legen die Bundesländer mit einer eigens erlassenen Verordnung fest. In Brandenburg waren bisher 19 Städte und Gemeinden definiert. Die aktuelle Verordnung umfasst 36 Kommunen.
Beide Verordnungen – Mietpreisbegrenzungsverordnung und Kappungsgrenzenverordnung – befinden sich derzeit noch im Entwurfsstadium und sollen voraussichtlich am Dienstag, den 25. November 2025, im Kabinett beschlossen werden.
Der Bundeskanzler bei seinem Antrittsbesuch in Brandenburg

Mitte Oktober kam Bundeskanzler Friedrich Merz zu seinem Antrittsbesuch ins Land Brandenburg. Hier nahm er zunächst an einer Kabinettsitzung der Landesregierung teil.
Anschließend besuchten wir zusammen mit Ministerpräsident Dietmar Woidke das Hasso-Plattner-Institut (HPI) in Potsdam – ein echtes digitales Vorzeigeinstitut und europaweites Aushängeschild für digitale Souveränität.
Der Bundeskanzler zeigte sich beeindruckt von den innovativen Projekten der Studierenden und der Forschung am Institut. Es ist inspirierend zu sehen, wie viel digitale Zukunft bereits heute hier gestaltet wird – made in Brandenburg!
Als kleine Erinnerung gab es noch ein gemeinsames Foto mit Wirtschaftsminister Daniel Keller, Forschungsministerin Manja Schüle, Bundeskanzler Friedrich Merz und Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke.
Im Gespräch mit der GdP-Vorsitzenden Anita Kirsten

Gut 7.500 Polizistinnen und Polizisten in Brandenburg sind in der Gewerkschaft der Polizei (GdP) organisiert. Mit Anita Kirsten, der Vorsitzenden des GdP-Landesverbands Brandenburg sprach ich unter anderem darüber, wie Polizei und Justiz bei uns noch besser zusammenarbeiten können.
Eine gute Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz ist von entscheidender Bedeutung für den Rechtsstaat. Im Gespräch mit Frau Kirsten stand genau dieses Thema im Mittelpunkt.
Nur ein Beispiel: Hospitationen von Proberichterinnen und -richtern sowie von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten bei der Polizei – und umgekehrt – werden bereits erfolgreich umgesetzt. Sie fördern gegenseitiges Verständnis, schaffen Einblicke in unterschiedliche Arbeitsweisen und stärken die Zusammenarbeit im Interesse einer wirksamen Strafverfolgung.
Auch die Einführung der elektronischen Akte soll die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz vereinfachen und beschleunigen. Hier sind wir auf einem guten Weg.
Vielen Dank an Frau Kirsten für den wertvollen Austausch!
Besuchergruppe aus dem Wahlkreis im Landtag empfangen

Letzte Woche empfing ich eine weitere Besuchergruppe aus meinem Wahlkreis, im Schwerpunkt aus Glienicke und dem Mühlenbecker Land, im Brandenburgischen Landtag zu einem Abgeordnetengespräch.
Initiiert hatte den Ausflug Gabriele Floericke, die in Glienicke unter anderem als Trainerin im Vereinssport aktiv ist sowie Reisen im Seniorenclub organisiert. Die etwa 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigten sich sehr interessiert.
Im Gespräch stellten sie unter anderem Fragen zu meinen Aufgaben und Befugnissen als Justizminister. Hier wies ich auf die strikte Gewaltentrennung von Exekutive (Regierung) und Judikative (Gerichten) hin: Als Ministerium gestalten wir die Rahmenbedingungen (z.B. Personalausstattung), für die Urteilssprechung sind inhaltlich die Richterinnen und Richter verantwortlich. Auch Künstliche Intelligenz darf und wird diese Aufgabe nicht übernehmen. Aber sie kann dabei unterstützen, bereits ergangene Urteile zu recherchieren und Sachverhalte zusammenzufassen.
Weitere Fragen betrafen den Bürokratieabbau auf Landesebene, das föderale Bildungssystem in Deutschland und die Gedenkstätte Sachsenhausen. An das Abgeordnetengespräch schloss sich eine Führung durch den Landtag an, die vom Besucherdienst des Landtags organisiert wurde.
Ich freue mich immer, wenn interessierte Menschen die Möglichkeit nutzen, sich über unser politisches System direkt vor Ort zu informieren. Der Landtag Brandenburg ist ein offenes Haus. Besucher können – nach Anmeldung – Ausschuss- und Plenarsitzungen live miterleben und mit den Abgeordneten ins Gespräch kommen. Es gibt immer Ausstellungen zu sehen und auch die Kantine steht externen Gästen offen.
Möchten auch Sie einmal den Landtag Brandenburg besuchen oder mit mir ins Gespräch kommen? Schreiben Sie mir einfach eine Mail oder rufen Sie mich an!