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Verordnung des Landes umfasst auch S-Bahn-Gemeinden

Am 28. Mai hat die Bundesregierung eine Verlängerung der bestehenden Mietpreisbremse bis 2029 beschlossen. Die Mietpreisbremse hat zum Ziel, den Anstieg von Wohnraummieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, wie in Berlin und Umgebung, zu verlangsamen.
Dort wo die Mietpreisbremse gilt, darf die Miete bei der Neuvermietung einer Wohnung maximal zehn Prozent über dem durchschnittlichen Mietpreis in dieser Gegend liegen („ortsübliche Miete“). Diese Regelung gilt nicht bei neu gebauten Wohnungen und neu renovierten Wohnungen – hier dürfen Mieten höher liegen.
Wo die Mietpreisbremse gilt, legen übrigens die Bundesländer mit einer eigens erlassenen Verordnung fest. In Brandenburg sind derzeit 19 Städte und Gemeinden definiert, darunter die vier Kommunen meines Wahlkreises: Hohen Neuendorf, Glienicke, Mühlenbecker Land und Birkenwerder. Denn gerade der Berliner Speckgürtel ist ein beliebtes Zuzugsgebiet.
Damit Mieten auch für Menschen mit geringem Einkommen erschwinglich sind, reicht die Mietpreisbremse allein allerdings nicht aus. Ein großes Problem besteht darin, dass die Nachfrage nach Wohnungen im städtischen Raum seit vielen Jahren das Angebot übersteigt.
Daher ist der Neubau von Wohnungen ebenfalls ein zentrales bundes- und landespolitisches Ziel. So wurden im Land Brandenburg im letzten Jahr 1.269 Wohneinheiten mit rund 212 Millionen Euro gefördert. Auf Bundesebene sollen Bauvorschriften vereinfacht und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.