Auf dieser Seite finden Sie Neuigkeiten zu meiner Arbeit im Wahlkreis und im Landtag. Über meine Arbeit als Minister der Justiz und für Digitalisierung berichtet die Pressestelle des MdJD ausführlich. Weitere Informationen erhalten Sie zudem auf meiner Facebook-Seite und auf Instagram.
NACHRICHTEN
und Berichte
Private Nachbarschaftshilfe ab Januar 2026 abrechenbar

Ab diesem Jahr wird es in Brandenburg deutlich einfacher, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen: Private Nachbarschaftshilfe kann ab Januar über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Bisher konnten viele Alltagshilfen durch Privatpersonen nicht erstattet werden. Pflegebedürftige waren oft gezwungen, auf gewerbliche Anbieter zurückzugreifen. Als SPD-Landtagsfraktion haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Angebotsanerkennungsverordnung so angepasst wird, dass Nachbarschaftshilfe künftig als niedrigschwelliges Angebot anerkannt und abrechenbar wird.
Bei der Nachbarschaftshilfe geht es um ganz praktische Unterstützung im Alltag – etwa um Begleitung zum Arzt, Hilfe beim Einkaufen, Unterstützung bei Erledigungen, gemeinsame Spaziergänge oder einfach Gesellschaft und Struktur im Alltag. Die Leistungen können zukünftig über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung (bis zu 131 Euro monatlich) finanziert werden. Zusätzlich ist es möglich, Pflegesachleistungen umzuwandeln oder Mittel der Verhinderungspflege zu nutzen (je nach Pflegegrad und Anspruch).
Wir leben in einer älter werdenden Gesellschaft. In Brandenburg gelten mehr als 214.000 Menschen als pflegebedürftig. Fast 89 Prozent von ihnen werden im häuslichen Umfeld versorgt und betreut – mehr als die Hälfte von eigenen Familienangehörigen. Mit der Anpassung der Angebotsanerkennungsverordnung stärken wir die Struktur der nachbarschaftliche Hilfe. Diese schließt Versorgungslücken, entlastet pflegende Angehörige und ermöglicht es Betroffenen am Ende, länger in ihrem gewohnten Umfeld wohnen zu bleiben.
Wichtig zu wissen: Rechtlich bleibt die Nachbarschaftshilfe ein ehrenamtliches Engagement, kein Arbeitsverhältnis. Eine Aufwandsentschädigung ist möglich, sie ist jedoch klar begrenzt: maximal zehn Euro pro Stunde. Die Vereinbarung darüber treffen Pflegebedürftige und Helfende direkt miteinander. Gleichzeitig dürfen Nachbarschaftshelferinnen und -helfer höchstens zwei pflegebedürftige Personen unterstützen.
Um Qualität und Sicherheit zu gewährleisten, haben wir klare Regeln definiert: Nachbarschaftshelferinnen und -helfer dürfen mit der pflegebedürftigen Person weder bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein noch mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Zudem ist eine Registrierung beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) sowie eine Schulung mit Grund- und Notfallwissen erforderlich.
Alle Informationen zur Registrierung, zu Schulungen und zu Ansprechstellen sind gebündelt auf dem Online-Portal nachbarschaftshilfe-brandenburg.de zu finden. Das Portal wird im Auftrag des Sozialministeriums betrieben. Die ersten Schulungen starten bereits Ende Januar.
Brandenburg beim Katastrophenschutz gut aufgestellt

Vier Tage lang blieben – infolge eines Anschlags auf die Infrastruktur – mehr als 100.000 Menschen im Südwesten Berlins zum Jahresbeginn ohne Strom. Ist ein solches Szenario auch im Land Brandenburg denkbar?
Um genau auf eine solche Situation – einen mehrtägigen großflächigen Stromausfall – vorbereitet zu sein, hat das Land Brandenburg bereits vor zwei Jahren den Aufbau sogenannter Katastrophenschutz-Leuchttürme in die Wege geleitet (kurz: Kat-Leuchtturm oder KatS-Lt.). Dafür stellte das Land den Kommunen 40 Millionen Euro zur Verfügung. Unter Federführung der Landkreise, in deren Zuständigkeit der Katastrophenschutz fällt, entstanden mehr als 330 solcher „Leuchttürme“ im ganzen Land.
Dabei handelt es sich nicht etwa um echte Leuchttürme, sondern gemeint sind damit Einrichtungen, zumeist Sporthallen, die eine besondere Ausstattung erhalten und im Katastrophenfall als zentrale Anlaufstellen dienen. Zur Ausstattung gehören autarke Notstrom- und Heizsysteme, die ein Aufladen von Handys und medizinisch wichtigen Geräten ermöglichen. Zudem gibt es Trinkwasser, Erste Hilfe, Sitzplätze, Notbetten und Informationen zur Schadenslage. Jeder Leuchtturm ist an das Krisenkommunikationsnetz angeschlossen.
In Oberhavel gibt es 20 solcher Anlaufstellen, davon fünf in meinem Wahlkreis:
(Gesamtübersicht auf der Seite vom Innenministerium)
Glienicke/Nordbahn (1): Dreifeldhalle (Hauptstraße 64)
Hohen Neuendorf (2): Sporthalle Grundschule Niederheide (Friedrich-Engels-Straße 21a) und Sportpark Bergfelde (Summter Weg 6, 16567 Mühlenbecker Land)
Mühlenbecker Land (1): Sporthalle Europaschule (Franz-Schmidt-Straße 5-7)
Birkenwerder (1): Sporthalle Pestalozzi-Grundschule (Hauptstraße 61)
Neben dieser ersten lokalen Anlaufstelle hat auch der Landkreis als Träger des Katastrophenschutzes in den letzten Jahren viel getan: So entstand mit dem TAZ Oberhavel ein modernes Technik- und Ausbildungszentrum in Oranienburg. Regelmäßig finden großangelegte Katastrophenschutzübungen (zuletzt in Mühlenbeck) statt, bei denen das Zusammenspiel von Freiwilligen Feuerwehren, Technischem Hilfswerk, Polizei, Rettungskräften und Verwaltungen geprobt wird. Nicht zuletzt können die Mittel aus dem Sondervermögen explizit auch für den Katastrophenschutz verwendet werden.
Wer privat auf den Notfall vorbereitet sein will, findet auf der Internetseite vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zudem wertvolle Hinweise und Broschüren.
Alles in allem bin ich zuversichtlich, dass das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommunen im Bereich Katastrophenschutz und Feuerwehr bei uns solide aufgestellt und auf verschiedene Notsituationen gut vorbereitet sind.
Treffen mit den Co-Sprecherinnen der GRÜNEN Oberhavel

Zu Beginn des neuen Jahres traf ich mich mit den beiden Co-Sprecherinnen der GRÜNEN Oberhavel, Anne Schumacher (Oranienburg) und Carolin Schmitz (Birkenwerder).
In offener und konstruktiver Atmosphäre haben wir darüber gesprochen, wie wichtig die Zusammenarbeit demokratischer Parteien ist – gerade vor dem Hintergrund, dass BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN aktuell nicht im Landtag Brandenburg vertreten sind. Umso wichtiger finde ich es, im Austausch zu bleiben und gemeinsame Schnittmengen für die Arbeit vor Ort und auf Landesebene zu nutzen.
Darüber hinaus ging es im Gespräch um den Einsatz Künstlicher Intelligenz. Nicht nur hinsichtlich von Effizienzgewinnen, sondern auch um die ökologischen Folgen und die Frage, wie Digitalisierung nachhaltig und verantwortungsvoll gestaltet werden kann. Inklusion und Bildung waren weitere Themen, hier unter anderem Inhalte und Weiterentwicklung der Schulcloud. Da Carolin Schmitz in Birkenwerder wohnt, sprachen wir auch über konkrete lokale Themen aus meinem Wahlkreis wie die Rote Brücke.
Ich danke beiden herzlich für den vertrauensvollen Austausch und die Impulse! Solche Gespräche sind mir sehr wichtig. Wir waren uns einig darin, den begonnenen Dialog zu verstetigen.
Meine Ziele und Wünsche für 2026

Die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr ist eine besondere Zeit. Eine Zeit zum Innehalten, zum Rückblick auf Vergangenes, zum Ausblick und zum Formulieren von Zielen und Wünschen.
Das Jahr 2025 war ein spannendes Jahr mit vielen Herausforderungen, Höhen und natürlich auch ein paar Tiefen. Zurückblicken kann ich persönlich unter anderem auf:
*mehr als 40 Antrittsbesuche landesweit und in meinem Wahlkreis
*die offizielle Eröffnung meines Wahlkreisbüros in Birkenwerder
*die Organisation von Lottomitteln für das Glienicker Herbstfest
*den Beginn meiner Bürgersprechstunden vor Ort
Ich durfte viele Bürgerinnen und Bürger persönlich treffen, zuhören und zahlreiche Anliegen mitnehmen. Gemeinsam konnten wir wichtige Themen voranbringen und Brandenburg Schritt für Schritt weiterentwickeln. Vielen Dank an alle, die mich in diesem Jahr unterstützt, begleitet und konstruktiv Rückmeldung gegeben haben – das macht einen echten Unterschied!
Zum Jahresende nutze ich die Zeit, um Bilanz zu ziehen und den Blick nach vorn zu richten. Zu meinen Zielen für das neue Jahr gehören die Fortsetzung meiner Bürgersprechstunden als Landtagsabgeordneter. In meiner Funktion als Minister möchte ich die Digitalisierung im Land Brandenburg weiter vorantreiben und die Justiz modernisieren. Und dazwischen möchte ich natürlich möglichst viel Zeit mit meinen Kindern verbringen!
Auch Ihnen wünsche ich alles Gute, vor allem Gesundheit und viel Zeit für das, was wirklich zählt!
Im Gespräch mit dem Kreisbrandmeister

Vor einigen Tagen hatte ich mich mit dem Kreisbrandmeister des Landkreises Oberhavel, Gerd Ritter, und der Dezernentin für Sicherheit, Katja Hermann, zu einem fachlichen Austausch im TAZ Oranienburg getroffen.
Das Technische Ausbildungszentrum (TAZ) ist die zentrale Ausbildungs- und Fortbildungseinrichtung des Landkreises für die Feuerwehren und den Katastrophenschutz und bietet moderne Trainingsbedingungen sowie praxisnahe Schulungen.
In unserem Gespräch ging es im Schwerpunkt um Ausbildung und Lehrgänge für die ehrenamtlich aktiven Kameradinnen und Kameraden unserer Freiwilligen Feuerwehren. Denn starke Feuerwehren brauchen gute und regelmäßige Aus- und Fortbildungen. Laut Kreisbrandmeister sind hierfür ausreichend Ressourcen vorhanden, die sogar noch besser genutzt werden könnten.
Weiterhin sprachen wir über das Brandenburgische Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG), das zuletzt 2024 angepasst wurde.
Für die offenen Einblicke, das große Engagement und die wichtige Arbeit vor Ort danke ich herzlich und freue mich auf den weiteren Austausch!
Zum Vorstoß von Justizministerin Dr. Stefanie Hubig

Justizministerin Dr. Stefanie Hubig hat vorgeschlagen, dass IP-Adressen zukünftig drei Monate gespeichert werden, um Straftaten im Netz besser verfolgen zu können. Mein Statement dazu:
Ich begrüße den von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zur befristeten Speicherung von IP-Adressen. So sollen schwere Straftaten im digitalen Raum – etwa Terrorismus, Cyberkriminalität, organisierter Betrug oder massive Hasskriminalität – besser aufgeklärt werden können.
Es sollen nur IP-Adressen (ggf. Portnummern) für höchstens drei Monate gespeichert werden. Anders als bei vorherigen Vorschlägen erfolgt kein Zugriff auf Kommunikationsinhalte und keine anlasslose Speicherung von Telefon-, E Mail- oder Standortdaten.
So können wir schwere Straftaten im Netz besser verfolgen und zugleich die Grundrechte schützen.